22 Kann die Prüfung in beiden Fachrichtungen im gleichen Prüfungstermin absolviert werden?
Grundsätzlich ja. Die Bedingungen dafür sind:
Es müssen zwei vollständige Anmeldungen mit sämtlichen erforderlichen Dokumenten in beiden Fachrichtungen eingereicht werden, damit zwei separate und unabhängige Prüfungsdossiers erstellt werden können.
Die Kandidatin hat innert der Frist zwei separate und vollständige Fallstudien einzureichen. Fristverlängerungen können nicht gewährt werden.
Die mündlichen Prüfungen können nicht am gleichen Prüfungshalbtag absolviert werden (= eine am Vormittag, eine am Nachmittag des Prüfungstags).
Bei Nichtbestehen des schriftlichen Prüfungsteils gelten die Berufsprüfungen beider Fachrichtungen als nicht bestanden.
Die Kandidatin bestätigt mit ihrer Anmeldung in einer schriftlichen Erklärung, dass sie die Risiken der Übermüdung und kurzer Pausen zwischen den Prüfungsteilen in Kauf nimmt und aus den Folgen daraus keine Beschwerdegründe gegen einen negativen Prüfungsentscheid ableiten kann.
Die Prüfungsgebühren fallen doppelt an, wobei eine Ermässigung für die nur einmal zu absolvierende schriftliche Prüfung gewährt wird.
Aktuell
25. September 2023 Anmeldeformular zur Berufsprüfung I/2024 jetzt verfügbar
Auf dem Internet kursieren Kursausschreibungen für Module für Medizinische Praxiskoordinatorinnen von Anbietern, die über keine Akreditierung (Anerkennung) von odamed verfügen, in der Regel weder für die Schule selbst noch für die angebotenen Module.
Einmal mehr machen wir alle Studierenden darauf aufmerksam, dass der Modulbesuch nur sinnvoll ist bei Bildungsanbietern, die bei odamed als Modulanbieter akreditiert sind (Vermerk "Anerkennung ausgesprochen" oder "Anerkennung pendent").
Modulzertifikate nichtakkreditierter Anbieter werden von odamed für die Zulassung zur Berufsprüfung nicht anerkannt, auch nicht im Rahmen eines Gleichwertigkeitsverfahrens! Kandidatinnen riskieren, bei einem anderen - anerkannten - Anbieter gegen Entrichtung einer vollen Prüfungsgebühr nochmals zu einer Modulprüfung antreten zu müssen.
7. Mai 2018 Bundesbeiträge für den Modulbesuch
Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, wird neu vom Bund finanziell unterstützt. Bei einer Berufsprüfung beträgt der Bundesbeitrag maximal 9500 Franken. Die Regelung gilt seit 1. Januar 2018.
Die meisten Berufsleute bereiten sich mit einem Kurs auf die angestrebte eidgenössische Prüfung vor, z. B. auf die Berufsprüfung zur Medizinischen Praxiskoordinatorin. Neu ist: Wer einen vorbereitenden Kurs, also ein Modul, absolviert, wird vom Bund finanziell unterstützt. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren – bei einer Berufsprüfung maximal 9500 Franken. Wer zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Gebühren bis zum Maximalbetrag kumulieren. weiter
8. Juni 2015 Gültigkeit der Modulzertifikate
Die QS-Kommission hat entschieden, die Gewährung der rückwirkenden Gleichwertigkeit für die Gültigkeit der Modulzertifikate zeitlich zu limitieren:
Modulzertifikate verlieren grundsätzlich fünf Jahre nach ihrer Ausstellung ihre Gültigkeit für ihre Anrechnung an eine Berufsprüfung. Weitere fünf Jahre zurück kann das Gültigkeitsdatum eines Modulabaschlusses mit dem Besuch eines anerkannten Refresherkurses bei einem akkreditierten Modulanbieter wierderhergestellt werden.
Modulabschlüsse, die länger als zehn Jahre vor der Anmeldung zur Berufsprüfung zurückliegen, sind definitiv verfallen. Kandidatinnen haben mit der Absolvierung einer neuen Modulprüfung bei einem akkreditierten Modulanbieter nachzuweisen, dass ihre Kompetenzen den aktuellen Anforderungen entsprechen und mit der Anmeldung zur Berufsprüfung ein neues Modulzertifikat einzureichen.