Die Medizinische Praxiskoordinatorin MPK Klinischer Richtung übernimmt in der Grundversorger- oder Spezialistenpraxis die diagnostischen und betreuenden Tätigkeiten am Patienten soweit, als dafür die ärztliche Kompetenz nicht erforderlich ist. Sie entlastet damit den Arzt oder die Ärztin wesentlich, so dass sich diese im Praxisalltag auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Dabei arbeitet die MPK unter der Verantwortung und den Weisungen des Arztes oder der Ärztin, zeichnet auf und rapportiert. Sie entwickelt - teilweise in Zusammenarbeit mit dem Patienten - Vorschläge für Behandlungskonzepte und übt in der Praxis eine Drehscheibenfunktion zu den aussenstehenden Fachpersonen und Institutionen im Gesundheitswesen aus. Sie kennt die Kernkomptenzen und Aufgaben dieser aussenstehenden Fachpersonen und arbeitet mit ihnen berufsfeldübergreifend zusammen. Ihre Ausbildung im Chronic Care Management erlaubt ihr, die chronischkranken Patienten der Praxis im Selbstmanagement anzuleiten und zu unterstützen. Ihre klinischen Kompetenzen sind abhängig von den absolvierten klinischen Modulen.
Im Rahmen des Masterplans Hausarztmedizin ist vorgesehen, die Arbeiten der MPK am Patienten tariflich abzubilden. Die Verhandlungen über die Ausgestaltung der Tarifpositionen können jetzt, nachdem die Prüfungsordnung in Kraft ist und das Kompetenzprofil der MPK definitiven Charakter hat, weitergeführt und hoffentlich bald abgeschlossen werden. Die MPK wird damit zur weiteren Umsatzträgerin der Arztpraxis.
Die Funktion der Medizinischen Praxiskoordinatorin MPK Praxisleitender Richtung ist auf ihren Einsatz in grösseren Praxisstrukturen ausgerichtet. Ihre Kompetenzen befähigen sie unter anderem zur Teamführung, zur administrativen Leitung und zur Überwachung des Qualitätsmanagements in der Praxis. Ihre übrigen Kompetenzen sind abhängig von den weiteren aus dem Modulbaukasten der Fachrichtung absolvierten Modulen.
Viele Ärztinnen und Ärzte betrachten die ganze oder teilweise Übernahme der Kosten für den Modulbesuch als Investition in eine klare und nachhaltige Kompetenzsteigerung des Praxisteams. Die OdA Berufsbildung MPA empfiehlt für den Fall der Kostenübernahme den Abschluss einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und MPA/MPK über die anteilmässige Rückerstattung der Kosten bei vorzeitigem Stellenwechsel (Download Mustertext). Siehe dazu auch FAQ 18.
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