Für Arbeitgeber

Die Medizinische Praxiskoordinatorin MPK Klinischer Richtung übernimmt in der Grundversorger- oder Spezialistenpraxis die diagnostischen und betreuenden Tätigkeiten am Patienten soweit, als dafür die ärztliche Kompetenz nicht erforderlich ist. Sie entlastet damit den Arzt oder die Ärztin wesentlich, so dass sich diese im Praxisalltag auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Dabei arbeitet die MPK unter der Verantwortung und den Weisungen des Arztes oder der Ärztin, zeichnet auf und rapportiert. Sie entwickelt - teilweise in Zusammenarbeit mit dem Patienten - Vorschläge für Behandlungskonzepte und übt in der Praxis eine Drehscheibenfunktion zu den aussenstehenden Fachpersonen und Institutionen im Gesundheitswesen aus. Sie kennt die Kernkomptenzen und Aufgaben dieser aussenstehenden Fachpersonen und arbeitet mit ihnen berufsfeldübergreifend zusammen. Ihre Ausbildung im Chronic Care Management erlaubt ihr, die chronischkranken Patienten der Praxis im Selbstmanagement anzuleiten und zu unterstützen. Ihre klinischen Kompetenzen sind abhängig von den absolvierten klinischen Modulen.

Im Rahmen des Masterplans Hausarztmedizin ist vorgesehen, die Arbeiten der MPK am Patienten tariflich abzubilden. Die Verhandlungen über die Ausgestaltung der Tarifpositionen können jetzt, nachdem die Prüfungsordnung in Kraft ist und das Kompetenzprofil der MPK definitiven Charakter hat, weitergeführt und hoffentlich bald abgeschlossen werden. Die MPK wird damit zur weiteren Umsatzträgerin der Arztpraxis.

Die Funktion der Medizinischen Praxiskoordinatorin MPK Praxisleitender Richtung ist auf ihren Einsatz in grösseren Praxisstrukturen ausgerichtet. Ihre Kompetenzen befähigen sie unter anderem zur Teamführung, zur administrativen Leitung und zur Überwachung des Qualitätsmanagements in der Praxis. Ihre übrigen Kompetenzen sind abhängig von den weiteren aus dem Modulbaukasten der Fachrichtung absolvierten Modulen.

Viele Ärztinnen und Ärzte betrachten die ganze oder teilweise Übernahme der Kosten für den Modulbesuch als Investition in eine klare und nachhaltige Kompetenzsteigerung des Praxisteams. Die OdA Berufsbildung MPA empfiehlt für den Fall der Kostenübernahme den Abschluss einer Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und MPA/MPK über die anteilmässige Rückerstattung der Kosten bei vorzeitigem Stellenwechsel (Download Mustertext). Siehe dazu auch FAQ 18.

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Aktuell

28. Oktober 2024
Geschäftsstelle geschlossen

Die Geschäftsstelle bleibt vom 30. Oktober bis zum 7. November 2024 geschlossen.

24. September 2024
Ausschreibung zur Berufsprüfung I/2025 jetzt verfügbar

Ab sofort steht unter den Dokumenten für Berufsprüfungskandidatinnen und -kandidaten die Ausschreibugn und der Link zur Anmeldeplattform zur Berufsprüfung I/2025 zur Verfügung.

Anmeldeschluss: 24. Oktober 2024

Die offizielle Zulassung, welche Sie ab 4. Dezember 2024 erhalten, schliesst das Anmeldeverfahren ab.

27. Mai 2024
Anmeldefrist zur Berufsprüfung I/2025

Die Anmeldefrist für die Berufsprüfung I/2025 vom 24. und 25. Juni 2025 beginnt am 24. September 2024 und dauert bis zum 24. Oktober 2024. Das Anmeldeformular und die Prüfungsausschreibung werden ab Anmeldefrist zum Download zur Verfügung stehen.

27. März 2024
Mandatsänderung Odamed

Am 21. März 2024 wurde an der Generalversammlung der odamed die HLE Solutions GmbH mit den beiden Gründerinnen lic. iur. Denise Gilli und Marianne Schenk, als neue Mandatsträgerin der Geschäftsstelle odamed gewählt.

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23. Februar 2024
Anmeldeformular zur Berufsprüfung II/2024 jetzt verfügbar

Ab sofort steht unter den Dokumenten für Berufsprüfungskandidatinnen und -kandidaten das Anmeldeformular zur Berufsprüfung II/2024 zur Verfügung.

Anmeldeschluss: 25. März 2024

Anmeldungen werden nicht separat bestätigt. Dies wird über die offizielle Zulassung erfolgen, welche Sie ab Ende April 2024 erhalten.

10. Januar 2024
Informationsanlass zur Berufsprüfung I / 2024

Der Informationsanlass vom 25. Januar 18:00 für die Berufsprüfung vom 25. und 26. Juni 2024 findet online statt. Zugelassene Kandidatinnen und Kandidaten sind gebeten sich bis zum 19. Januar 2024 auf info(at)odamed.ch anzumelden. Vielen Dank.

25. September 2023
Ausschreibung zur Berufsprüfung I/2024 jetzt online

Ab sofort kann unter den Dokumenten für Kandidaten und Kandidatinnen für die Berufsprüfung I/2024 die neue Ausschreibung eingesehen werden.

ACHTUNG: Für Prüfungen ab 2024 gibt es neue Gebührentarife!

27. Juli 2018
Nichtakkreditierte Modulanbieter

Auf dem Internet kursieren Kursausschreibungen für Module für Medizinische Praxiskoordinatorinnen von Anbietern, die über keine Akreditierung (Anerkennung) von odamed verfügen, in der Regel weder für die Schule selbst noch für die angebotenen Module.

Einmal mehr machen wir alle Studierenden darauf aufmerksam, dass der Modulbesuch nur sinnvoll ist bei Bildungsanbietern, die bei odamed als Modulanbieter akreditiert sind (Vermerk "Anerkennung ausgesprochen" oder "Anerkennung pendent").

Modulzertifikate nichtakkreditierter Anbieter werden von odamed für die Zulassung zur Berufsprüfung nicht anerkannt, auch nicht im Rahmen eines Gleichwertigkeitsverfahrens! Kandidatinnen riskieren, bei einem anderen - anerkannten - Anbieter gegen Entrichtung einer vollen Prüfungsgebühr nochmals zu einer Modulprüfung antreten zu müssen.

7. Mai 2018
Bundesbeiträge für den Modulbesuch

Wer sich mit einem Kurs auf eine eidgenössische Prüfung vorbereitet, wird neu vom Bund finanziell unterstützt. Bei einer Berufsprüfung beträgt der Bundesbeitrag maximal 9500 Franken. Die Regelung gilt seit 1. Januar 2018.

Die meisten Berufsleute bereiten sich mit einem Kurs auf die angestrebte eidgenössische Prüfung vor, z. B. auf die Berufsprüfung zur Medizinischen Praxiskoordinatorin. Neu ist: Wer einen vorbereitenden Kurs, also ein Modul, absolviert, wird vom Bund finanziell unterstützt. Der Bund übernimmt bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren – bei einer Berufsprüfung maximal 9500 Franken. Wer zur Vorbereitung auf eine eidgenössische Prüfung mehrere Kurse oder Module absolviert, kann die Gebühren bis zum Maximalbetrag kumulieren. weiter

8. Juni 2015
Gültigkeit der Modulzertifikate

Die QS-Kommission hat entschieden, die Gewährung der rückwirkenden Gleichwertigkeit für die Gültigkeit der Modulzertifikate zeitlich zu limitieren:

Modulzertifikate verlieren grundsätzlich fünf Jahre nach ihrer Ausstellung ihre Gültigkeit für ihre Anrechnung an eine Berufsprüfung. Weitere fünf Jahre zurück kann das Gültigkeitsdatum eines Modulabaschlusses mit dem Besuch eines anerkannten Refresherkurses bei einem akkreditierten Modulanbieter wierderhergestellt werden.

Modulabschlüsse, die länger als zehn Jahre vor der Anmeldung zur Berufsprüfung zurückliegen, sind definitiv verfallen. Kandidatinnen haben mit der Absolvierung einer neuen Modulprüfung bei einem akkreditierten Modulanbieter nachzuweisen, dass ihre Kompetenzen den aktuellen Anforderungen entsprechen und mit der Anmeldung zur Berufsprüfung ein neues Modulzertifikat einzureichen.

Auskünfte erteilt die odamed-Geschäftsstelle.
 

Kontakte

Adeline Bach
Präsidentin OdA
adlinebach(at)gmx.ch

lic. iur. Denise Gilli
Geschäftsführung OdA
info(at)odamed.ch