Die Abschlussprüfung ist in der Prüfungsordnung, der Wegleitung dazu und in der Wegleitung zu den Prüfungsteilen geregelt.
Gemäss Prüfungsordnung enthält die Prüfung die Erstellung einer schriftlichen Fallstudie, am Prüfungsanlass die mündliche Vorstellung der Fallstudie, ein Fachgespräch zur Fallstudie sowie eine schriftliche Prüfung. Letztere wird EDV-gestützt durchgeführt.
Die Bewertungen aller Teile ergeben die Schlussqualifikation.