Der Besuch jedes einzelnen Moduls kostet Studiengebühren und Zeit für Schulpräsenz und Selbststudium. Deshalb soll die gesamte Ausbildung zur Berufsprüfung modular und verteilt auf mehrere Jahre erfolgen können.
Auch wenn der Bund im Anschluss an die Prüfung rückwirkend einen Teil der Modulkosten übernimmt (s. Bundesfinanzierung), macht es Sinn, in Absprache mit der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber Lösungen zu finden, die die Partizipation beider Seiten an Geld- und Zeitaufwand im voraus regeln, z.B. indem die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die Kurskosten bezahlt und die MPA Ferien beisteuert. Übernimmt die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber die vollen Kosten oder einen Teil davon, muss sie zu diesem Zweck der Arbeitnehmerin ein Darlehen gewähren. Bundesbeiträge an die Modulkosten werden nämlich nach der Prüfung ohne Ausnahme und nur dann ausbezahlt, wenn die Arbeitnehmerin die Modulkosten unter ihrem eigenen Namen bezahlt hat. Über die Rückzahlung des Darlehens, z.B. sobald die Arbeitnehmerin die Bundesbeiträge nach der Prüfung erhalten hat, schliessen die Parteien einen schriftlichen Darlehensvertrag ab.