Typisch für eine modulare Ausbildung ist, dass die erworbenen Kenntnisse und Kompetenzen gerade am Schluss des jeweiligen Moduls und nicht erst im zusammenfassenden Prüfungsanlass der Berufsprüfung überprüft werden.
Wer seine Modulkenntnisse und -kompetenzen allenfalls in einem nicht anerkannten Bildungsgefäss erworben hat, kann bei der OdA Berufsbildung MPA ein Gesuch um Überprüfung der Gleichwertigkeit seines Abschlusses oder seiner Ausbildung stellen. Die OdA entscheidet, ob eine Nachschulung oder die Absolvierung einer Modulprüfung bei einem anerkannten Modulanbieter nötig ist.