Unter dem Namen Organisation der Arbeitswelt Berufsbildung Medizinische Praxisassistentin (OdA Berufsbildung MPA) besteht ein Verein im Sinn von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs. Der Sitz des Vereins ist am Domizil der Geschäftsstelle. Die OdA nimmt die Aufgaben einer Organisation der Arbeitswelt gemäss den bundesrechtlichen Bestimmungen über die Berufsbildung wahr.
Sie bezweckt den Zusammenschluss der an der Berufsbildung der medizinischen Praxisassistentin interessierten Berufsverbände und Organisationen.
Innerhalb des Zwecks verfolgt die OdA insbesondere folgende Ziele:
a) Funktion als Hauptansprechpartnerin der zuständigen Behörden für die Berufsbildung;
b) Entwicklung, Organisation und Durchführung einer Berufsprüfung mit eidgenössischem Fachausweis.
Oberstes Vereinsorgan ist die Generalversammlung, bestehend aus den Vertreterinnen und Vertretern der fünf Mitglieder der OdA, der Association Romande des Assistantes Médicales ARAM, den Hausärzten Schweiz, des Schweizerischen Verbands Medizinischer Berufsschulen svmb, des Schweizerischen Verbands Medizinischer PraxisAssistentinnen SVA und der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH.
Der Vorstand ist für alle Geschäfte zuständig, die nicht der Generalversammlung vorbehalten sind. Er führt die laufenden Geschäfte und vertritt die OdA gegen aussen. Eine ständige Geschäftsstelle erledigt im Sinn einer operativen Geschäftsführung die Tagesgeschäfte.
Die fachliche Kompetenz zur Diskussion und Beschlussfassung über die zu erlassenden Reglemente, die Anerkennung der Module und ihrer Anbieter sowie über die Organisation und Durchführung der Berufsprüfung ist in der Qualitätssicherungskommission (QS-Kommission) zusammengefasst. Die administrativen Arbeiten werden durch die Geschäftsstelle erledigt.