Bildungsinhalte können nicht mehr als Bestandteil an eine Prüfung angerechnet werden, wenn die Ausbildung eine gewisse Zeit zurückliegt und im modularen Prüfungsmodus am Prüfungsanlass selbst keine Kenntnisse und Kompetenzen mehr aus den Modulen abgefragt werden.
Die QS-Kommission hat entschieden, die Gewährung der rückwirkenden Gleichwertigkeit für die Gültigkeit der Modulzertifikate zeitlich zu limitieren: Modulzertifikate verlieren grundsätzlich fünf Jahre nach ihrer Ausstellung ihre Gültigkeit für ihre Anrechnung an eine Berufsprüfung. Weitere fünf Jahre zurück kann das Gültigkeitsdatum eines Modulabaschlusses mit dem Besuch eines anerkannten Refresherkurses bei einem akkreditierten Modulanbieter wierderhergestellt werden. Modulabschlüsse, die länger als zehn Jahre vor der Anmeldung zur Berufsprüfung zurückliegen, sind definitiv verfallen. Kandidatinnen haben mit der Absolvierung einer neuen Modulprüfung bei einem akkreditierten Modulanbieter nachzuweisen, dass ihre Kompetenzen den aktuellen Anforderungen entsprechen und mit der Anmeldung zur Berufsprüfung ein neues Modulzertifikat einzureichen.
Auskünfte erteilt die odamed-Geschäftsstelle.