Die OdA Berufsprüfung MPA als Trägerschaft der Berufsprüfung formuliert die Modulidentifikationen als Vorgabe für den Bildungsplan der einzelnen Module. Bildungsanbieter reichen einerseits eine ausformulierte Anbieteridentifikation mit ihrem Kurskonzept ein. Gleichzeitig weisen sie nach, dass sie in der Lage sind, das Bildungsgefäss unter Einhaltung der Qualitätsvorgaben der OdA anzubieten und durchzuführen. Die OdA zertifiziert damit sowohl das einzelne Bildungsgefäss wie auch den Kursanbieter.
Damit die Module als Teil der Berufsprüfung einer Kandidatin anerkannt werden können, müssen sie deshalb bei einem von der OdA anerkannten Bildungsanbieter besucht worden sein. Die Anerkennung muss zumindest pendent sein. Die OdA führt auf ihrer Webseite eine Liste mit den jeweils anerkannten Modulen und den anerkannten Bildungsanbietern. Modulabschlüsse von nicht anerkannten bzw. noch nicht bei der OdA zur Zertifizierung (als pendent) angemeldeten Bildungsanbietern können auf Gesuch hin durch die OdA auf ihre Gleichwertigkeit überprüft werden.