Die Zulassungsbedingungen zur Prüfung sind in Ziff. 3.3 der Prüfungsordnung aufgeführt. Die klinische Fachrichtung baut auf einem soliden Fundament an schulmedizinischem Grundwissen auf, damit kommen neben der MPA noch Pflegefachpersonen mit genügender Berufspraxis in den Arbeitsgebieten einer MPA in einer Arztpraxis in Frage. Zwingend erforderlich ist die Röntgenberechtigung Thorax/Extremitäten. Berufsangehörige anderer Richtungen, z.B. FAGE, müssten neben EFZ und Berufstätigkeit in einer Arztpraxis eine solide Aufschulung in schulmedizinischem Grundwissen und MPA-spezifischen praktischen Kompetenzen nachweisen können.
Für die praxisleitende Fachrichtung sind die Bedingungen offener formuliert. Neben MPA werden auch Berufsleute zugelassen, die über eine andere äquivalente Ausbildung der Sekundarstufe II oder der Tertiärstufe verfügen und eine Berufspraxis von mindestens 3 Jahren nach Abschluss der beruflichen Grundbildung in allen Arbeiten der Arztpraxis oder einer vergleichbaren Arbeitsstelle nachweisen. Der Bedarf an Kader- (Teamleitungs-) Personal nimmt auch in Spitälern, Zahnarzt- und Tierarztgruppenpraxen und in grossen Apotheken oder Drogerien zu. Deshalb sollen zur praxisleitenden Fachrichtung auch FAGE, FABE, Dentalassistentinnen, Tiermedizinische Praxisassistentinnen oder Pharmaassistentinnen und Drogistinnen zugelassen werden, wenn sie über eine entsprechende Berufspraxis entweder in der ambulanten Medizin oder in ihrem angestammten Berufsfeld (vergleichbare Arbeitsstelle in Zahnarzt-, Tierarztpraxis, Klinik, Heim oder Apotheke, Drogerie) verfügen. Alle Studierenden dieser anderen Berufsfelder haben die nötigen Module der praxisleitenden Fachrichtungen zu absolvieren, inkl. dem Chronic Care Management. Auch wenn diese CCM-Module z.B. für die Tierarztpraxis keinen direkten Nutzen bringen, kann es trotzdem sein, dass eine MPK mit Berufshintergrund TPA später in eine Arztpraxis als Teamleaderin wechselt und dann zumindest wissen müsste, mit welchen Herausforderungen in der täglichen Arbeit mit dem chronisch kranken Patienten ihre Kolleginnen der klinischen Fachrichtung konfrontiert werden. Für die praxisleitende Fachrichtung ist die Röntgenberechtigung Thorax/Extremitäten nicht Zulassungskriterium.
Die Bildungsanbieter sind grundsätzlich frei, ihre eigenen Zulassungsbedingungen für den Modulbesuch zu formulieren und im Interesse eines reibungslosen Unterrichts z.B. nur MPA als Studierende in gewissen Modulen aufzunehmen oder Bedingungen für begleitende Praktika aufzustellen. Es wird deshalb empfohlen, sich bei den Modulanbietern nach den Zulassungsbedingungen zum Modulbesuch zu erkundigen. Die odamed-Geschäftsstelle gibt Auskunft über die Chancen zur Prüfungszulassung.